Abtreibung: Bis wann möglich?

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Wenn Frauen ungewollt schwanger werden, besteht die Möglichkeit, die Schwangerschaft durch eine Abtreibung zu beenden. Aber bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland eigentlich möglich?

Frau sitzt traurig vorm Fenster.

Wie in vielen anderen Ländern ist Abtreibung auch in Deutschland möglich. Allerdings nur, wenn der Schwangerschaftsabbruch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird.

Abtreibung: Rechtliche Grundlagen 

Nimmt man es ganz genau, ist Abtreibung in Deutschland eigentlich rechtswidrig. Denn nur unter bestimmten Bedingungen darf ein Schwangerschaftsabbruch überhaupt vorgenommen werden. In diesen Fällen bleibt die Abtreibung straffrei. Gesetzlich geregelt wird der Abbruch von Schwangerschaften mit dem Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs.

Abtreibung: Bis wann möglich in Deutschland?

Abtreibung aus persönlichen Gründen 

Entscheidet sich eine Frau selbst dafür, ihr Kind nicht zu bekommen, muss sie zunächst an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnehmen, die ihr mit einem Beratungsschein attestiert wird. Nach der Beratung müssen mindestens drei Tage bis zum Schwangerschaftsabbruch vergehen. Außerdem dürfen die Beratung und der Eingriff nicht von ein und demselben Arzt durchgeführt werden. 

Eine Abtreibung, die auf eigenen Wunsch der Frau geschieht, darf dem Medizinportal „Onmeda“ zufolge nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche erfolgen. In anderen Quellen ist häufig von der 12. Schwangerschaftswoche als Grenze die Rede. Laut „Onmeda“ meinen beide Angaben jedoch denselben Zeitpunkt. Denn im ersten Fall wird der Beginn der Schwangerschaft mit dem ersten Tag der letzten Periode markiert, im zweiten Fall gilt erst der Tag der Befruchtung als Beginn der Schwangerschaft. Zwischen diesen beiden Ereignissen liegen etwa zwei Wochen.

Ist die Schwangerschaft Folge einer Straftat wie etwa Vergewaltigung, ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig. Er muss allerdings ebenfalls bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Abtreibung aus medizinischen Gründen 

Die Gründe für den Abbruch einer Schwangerschaft können aber auch medizinischer Natur sein – in diesem Fall ist die Abtreibung ebenfalls straffrei. Unter gewissen Umständen ist ein Schwangerschaftsabbruch dann auch noch über die 14. Schwangerschaftswoche hinaus möglich. Eine solche Abtreibung kann notwendig sein, wenn das Leben beziehungsweise die körperliche und psychische Gesundheit der Schwangeren gefährdet sind. 

Wird eine Schwangerschaft noch nach der 22. Schwangerschaftswoche abgebrochen, wird vor dem eigentlichen Eingriff zunächst der Fötus getötet. Anschließend erfolgt das Einleiten der Wehen und damit die Ausstoßung des toten Fötus. 

Kosten für eine Abtreibung

Die Kosten einer Abtreibung liegen zwischen 300 und 800 Euro, je nachdem welche Methode dafür angewandt werden kann. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei Abtreibungen aus medizinischen Gründen, wenn zum Beispiel die Gesundheit der Mutter bei einer weiterbestehenden Schwangerschaft in Gefahr wäre. Bei Schwangeren, die sich eine Abtreibung nicht leisten können, kann die Kostenübernahme beantragt werden. Bei dem Antrag müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden – bei positivem Bescheid übernimmt der Staat die Kosten.

Welche Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Abtreibung durchzuführen: Absaugmethode, Ausschabung und Abtreibungspille. Während es sich bei der Ausschabung und der Absaugung um operative Eingriffe handelt, die unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt werden, wird der Abbruch mit der Abtreibungspille medikamentös herbeigeführt. Welche der Methoden infrage kommt, richtet sich vor allem daran, in der wievielten Schwangerschaftswoche die Abtreibung vorgenommen wird.

Zusammenfassung der Redaktion

Eine Abtreibung kann viele Gründe haben. Egal, warum Frauen über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken: Wichtig ist, dass sie die Entscheidung gut überlegen – und die Fristenregelungen kennen. Denn in Deutschland sind Abtreibungen nur in einem gesetzlich geregelten Zeitrahmen möglich.