Soll ich einen Ehevertrag machen?

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Romantisch ist ein Ehevertrag nicht, dennoch kann es sinnvoll sein, ihn abzuschließen. Was ein solcher Vertrag enthält, wo er abgeschossen wird und weitere wichtige Aspekte rund um die vertragliche Regelung verraten wir hier.

Frau unterzeichnet Ehevertrag.

Vom Brautkleid über die Tischdeko bis hin zum Blumenschmuck: Vor der Hochzeit haben Paare viel vorzubereiten. Zum weniger schönen Teil der Vorbereitung gehört die Frage, ob es einen Ehevertrag geben soll oder nicht. Zwar denkt vor der Eheschließung keiner gern an ein Scheitern. Doch wer sich bei einer möglichen Scheidung Ärger ersparen möchte, klärt die finanziellen Verhältnisse besser vorab. Aber was steht eigentlich genau in einem Ehevertrag?

Das kann ein Ehevertrag beinhalten

Grundsätzlich können alle Wünsche des Paares für den Fall der Trennung in dem Vertrag geregelt werden. In der Regel geht es aber um die Finanzen. Ein Hauptaspekt ist die sogenannte Gütertrennung. Normalerweise gründen Paare mit der Hochzeit eine Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass im Falle der Scheidung das während der Ehe aufgebaute Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Wird im Ehevertrag jedoch eine Gütertrennung vereinbart, behält jeder seine eigenen finanziellen Ressourcen. Auch etwaige Unterhaltsansprüche sowie Fragen rund um die Aufteilung des Hausrats und das Erbrecht werden oft in Eheverträgen geklärt.

Aber aufgepasst: Sollte ein Partner im Falle der Scheidung über Gebühr benachteiligt werden, kann es sein, dass der Vertrag seine rechtliche Gültigkeit verliert.

Wo kann ich einen Ehevertrag abschließen und was kostet er?

Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Während die Beratung oftmals kostenfrei ist, sind die Kosten für den Vertrag von Fall zu Fall unterschiedlich, da sie sich unter anderem an der Vermögenslage des künftigen Brautpaares orientieren. So können sich auch junge, nicht-vermögende Paare einen Ehevertrag leisten. Eine Investition, die sich im Trennungsfall bezahlt machen kann.


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