Familien mit kleinen Kindern und Kinderwunsch haben in Bayern Grund zur Freude: Neben einem Hebammenzuschuss hat das Landeskabinett eine Entlastung bei der Kinderbetreuung beschlossen. Aber was heißt das genau für Familien und Geburtshelfer?
Bayerns Kabinett will Familien finanziell entlasten und Hebammen fördern, um so dem Hebammenmangel entgegenzuwirken. Aus diesem Grund hat der Ministerrat am Montag in München einen Hebammenzuschuss für frisch ausgebildete freiberufliche Geburtshelfer und einen neuen monatlichen Zuschuss zur Kindergartenbetreuung beschlossen. Hier gibt es die Details zu beiden Beschlüssen.
Hebammenzuschuss: Finanzieller Anreiz für Geburtshelfer
In der Kabinettssitzung einigte sich der Ministerrat auf ein Gründerpaket für Hebammen. Mit einer Prämie in Höhe von 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Berufseinstieg erleichtert werden. Ziel sei es, das Angebot an Hebammenleistungen vor allem in der Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung auszubauen. “Mit dem Gründerpaket für Hebammen schafft die Staatsregierung einen weiteren Baustein für eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Neugeborenen“, heißt es auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung.
Hebammen, die sich in Bayern selbstständig machen wollen, können sich demnach voraussichtlich zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 über die neue Niederlassungsprämie freuen.
Mehr Geld für Eltern mit Kindergartenkindern
Gute Nachrichten gibt es auch für Familien mit kleinen Kindern, die ihr Kind in einem Kindergarten in Bayern betreuen lassen. Geplant ist, ab April 2019 auch die ersten beiden Kindergartenjahre mit 100 Euro pro Monat und Kind zu bezuschussen. Bislang gibt es den Beitragszuschuss im Freistaat nur für das letzte Kindergartenjahr.

Getty Images/svetikd
Das ist neu in Bayern: Hebammenzuschuss und einen Beitrag zur Kinderbetreuung.