Brust-OP: Wann zahlt die Krankenkasse?

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Dass viele Frauen mit ihrem Körper unzufrieden sind, ist beileibe kein Geheimnis. Vor allem die Brüste sind oft ein Grund für Unsicherheiten, weshalb sich heutzutage manche dafür entscheiden, sich für die Traumbrust unters Messer zu legen. Aber wann wird die Brust-OP eigentlich von der Krankenkasse gezahlt?

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Brust-OPs sind längst nicht mehr nur in Hollywood weit verbreitet. Circa 25.000 Brustvergrößerungen werden in Deutschland laut dem Gesundheitsportal netdoktor.de jährlich durchgeführt. Die meisten davon fänden aus ästhetischen Gründen statt. Wenn auch du dir eine Brust-OP wünschst, erklären wir dir hier, wann die Krankenkasse meist die Kosten dafür übernimmt.

Brust-OP im Krankheitsfall

Die meisten privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Brust-OP hauptsächlich im Falle einer Krankheit. So berichtet beispielsweise das Verbrauchermagazin 1A, dass bei Operationen, die als medizinisch notwendig eingestuft werden, die Kosten von der Versicherung getragen würden.

Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn in Folge einer Brustkrebs Erkrankung oder deren Prävention ein Teil der Brust oder die ganze Brust amputiert oder deformiert werden müsse. Außerdem berichtet die Praxis für ästhetische Chirurgie „Moser Kliniken“, weitere Gründe für eine Brust-OP seien erhebliche Unterschiede in der Größe der Brüste oder die Unterentwicklung derer, sowie schlauchförmige Brüste oder mehr als zwei Brustwarzen.

Außerdem können sehr große Brüste zu starken Schmerzen in Rücken und Nacken führen und die betroffenen in ihrem Alltag einschränken, weshalb auch in diesem Fall eine Brust-OP für eine Brustverkleinerung meist übernommen wird.

Zahlt die Krankenkasse für eine reine Schönheitsoperation?

Die Antwort darauf ist meist nein. Wer seine Brüste aus rein ästhetischen Gründen operieren lassen möchte muss die Kosten dafür in der Regel selbst übernehmen. Auch wenn sich die Betroffenen oft sehr unwohl mit ihren Brüsten fühlen, kann nicht jeder Makel als körperliche Anomalität und damit als Fall für die Krankenkasse gewertet werden.

Rechtsanwalt Patrick Inhestern berichtet im Ratgeber des Juristenportals 123recht.net, es müsse sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln, die negative Reaktionen der Mitmenschen einbringe und dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefährde.

Nur durch derart ausgeprägte psychische Belastungen seien Krankenkassen demnach dazu zu bewegen, die Kosten für eine Brust-OP zu tragen. Außerdem müssen manchmal erst andere Maßnahmen, wie Physiotherapie oder Gewichtsreduktion ausprobiert werden, bevor von der Krankenkasse zu einer so drastischen Maßnahme, wie einer Brust-OP zugestimmt wird.


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