Testament schreiben

Vererben leicht gemacht

Nur 20 Prozent aller Deutschen schreiben ein Testament. Dabei ist das gar nicht schwer. Was Sie zum Thema wissen sollten.

1. Wer kann ein Testament verfassen?
Jeder, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und mindestens 16 Jahre alt ist. Minderjährige und Menschen, die nicht schreiben können, müssen allerdings einen Notar aufsuchen, um ihren letzten Willen dingfest zu machen.
 
2. Was geschieht, wenn ich kein Testament schreibe oder dieses ungültig ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: Erben erster Ordnung sind die so genannten "Abkömmlinge" des Verstorbenen. In der Regel erben die Kinder. Leben diese nicht mehr, so erben die Enkel - sind diese auch nicht mehr da, die Urenkel usw. Stiefkinder gehören nicht zu den Abkömmlingen. Erben zweiter Ordnung sind - in der genannten Reihenfolge - die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Sie erben, falls der Tote keine Kinder hatte. Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine etc.), Erben der vierten Ordnung dann die Urgroßeltern sowie deren Abkömmlinge.

3. Welche Vorgaben muss ich beim Verfassen unbedingt beachten?
Ein Testament muss komplett eigenhändig geschrieben sein. Auf der Schreibmaschine oder dem Computer Getipptes und auf Tonträgern Aufgenommes ist ungültig. Nur, wenn ein Notar die Echtheit des Dokuments bestätigt, ist ein mit Maschine geschriebenes Testament wirksam. Außerdem wichtig: Ort, Datum und eindeutig identifizierbare Unterschrift aus Vor- und Nachname(n). Wenn ein Ehepaar ein gemeinsames Testament verfassen möchte, muss einer der beiden dieses handschriftlich verfassen, der andere unterschreibt zusätzlich. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Ehepartner seine Unterschrift mit Datum und Ort versehen und den Inhalt mit den Worten "Das ist auch mein letzter Wille" bestätigen. Besteht ein Testament aus mehreren Blättern, so sollten alle Blätter nummeriert und unterschrieben werden.

4. Was muss unbedingt im Testament stehen?
Es muss vor allem eindeutig daraus hervorgehen, wer was bekommen soll. Am besten mit Angabe der so genannten "Erbquote", also zum Beispiel "Ich setze meine Tocher Tina Muster und meinen Sohn Simon Muster jeweils zur Hälfte als Erben ein". Wichtig ist es gegebenenfalls auch, klarzustellen, wer nichts bekommen soll. Möglicherweise bestehen in diesem Fall aber Pflichtteilsansprüche, das heißt, es ist nicht vollständig ausgeschlossen, dass der Enterbte überhaupt nichts bekommt. Falls einzelne Gegenstände und Besitztümer unter den Erben verteilt werden, sollte aus dem Dokument hervorgehen, ob diese mit ihrem Wert auf den Erbteil angerechnet werden. Stellen Sie außerdem klar, wer für den Fall des vorzeitigen Ablebens Ihres Erben an seine Stelle treten soll ("Ersatzerbe").

Beispiel:
 
Testament
 
Musterstadt, den 01.01.2009
 
Ich, Karla Muster, geboren am 04.02.1955, derzeit wohnhaft Musterstraße 1 in Musterstadt, bestimme als meinen letzten Willen Folgendes:
 
Ich setze meinen Mann, Stefan Muster, und meinen Sohn, Peter Muster, jeweils zur Hälfte als Erben ein. Mein Sohn Peter Muster soll vorab und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil meine Wohnung in München erhalten. Sollte einer meiner beiden Erben vor mir sterben, soll der jeweils andere alles erben. Sollten beide vor mir sterben, soll Peters Tochter - meine Enkelin Paula Muster - alles bekommen.
 
Karla Muster (Unterschrift), geborene Seifert



5. Wo deponiere ich mein Testament?
Wichtig ist, dass das Schriftstück nach dem Tod auch wirklich gefunden wird. Deshalb sollte es bei einer vertrauenswürdigen Person, beim Notar - oder, am allerbesten, gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden.
 
6. Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere?
Dann sollten Sie das alte Testament möglichst schnell vernichten (verbrennen, zerreißen etc.) und ein neues schreiben. So entstehen keine Missverständnisse. Grundsätzlich gilt immer das  zeitlich zuletzt gefertigte Testament.


Rechtliche Beratung:
Rechtsanwälte Merkel & Dorschner, Dresden,www.md-rechtsanwaelte.de

Bitte beachten Sie, dass sich juristische Sachverhalte im Laufe der Zeit ändern können.

27.03.09 - 10:46

 


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Tags:
Tod

Kommentare

Der Gedanke an den eigenen Tod ist zwar nicht schön - trotzdem ist es auch schon in jungen Jahren sinnvoll, ein Testament zu schreiben.

Der Gedanke an den eigenen Tod ist zwar nicht schön - trotzdem ist es auch schon in jungen Jahren sinnvoll, ein Testament zu schreiben.
 Foto: iStockphoto

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