Nur kirchlich heiraten
Hochzeit ohne Trauschein
Seit Anfang 2009 dürfen Paare kirchlich heiraten, ohne sich vorher beim Standesamt das Jawort gegeben zu haben. Was Experten dazu sagen.
Lange Zeit war eine kirchliche Hochzeit ohne staatlichen Segen eine Ordnungswidrigkeit - genau wie Falschparken. Seit dem 1. Januar 2009 ist es damit vorbei. Paare, die tatsächlich vorhaben, nur kirchlich zu heiraten, sollten allerdings unbedingt einen Vertrag aufsetzen lassen.
Gegenseitige Rechte und Pflichten werden durch die Traumhochzeit vorm Pfarrer nämlich nicht eingegangen. Für gesetzlich geschlossene Ehen gilt hingegen das Eherecht, das eine Art Standardlösung vorsieht: Es bietet Absicherungen für beide Partner, die in vielen Fällen auch sinnvoll sind - beispielsweise ein gegenseitiges Erbrecht und einen Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Im Fall einer Trennung ist ebenfalls geregelt, wer von wem Unterhalt bekommt.
Ehevertrag und Partnerschaftsvereinbarung
Das Standard-Eherecht gilt dann nicht mehr, wenn bei einer standesamtlichen Heirat ein Ehevertrag abgeschlossen wird, in dem die Details nach den persönlichen Wünschen des Paares schriftlich festgehalten werden. Das macht ein Notar.
Zu einer ähnliche Form der Vereinbarung raten Juristen nun Paaren, die ausschließlich kirchlich heiraten wollen. Dieser Vertrag heißt "notarielle Partnerschaftsvereinbarung" und ist besonders dann wichtig, wenn gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gekauft wird.
Was passiert mit dem Vermögen?
"Schon die Frage, wer die Immobilie in welcher Form oder zu welchem Anteil erwerben sollte, ist nicht pauschal zu beantworten, sondern hängt von der konkreten Situation ab", erklärt Michael Uerlings, Notar und Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer.
Zudem sollte unbedingt geklärt werden, was mit der Immobilie und den Schulden passiert, wenn die Partner sich trennen sollten. (Ehe-)Paare, die nicht standesamtlich verheiratet sind, haben kein gegenseitiges Erbrecht, auch wenn sie über Jahrzehnte zusammengelebt haben. Da helfen auch kirchlicher Segen, Traumkleid und Hochzeitsglocken nichts...
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Partnerschaft, Ehe, Hochzeit, KircheKommentare

Das weiße Kleid verpflichtet zu nichts: Wer nur kirchlich heiratet sollte einen extra Vertrag aufsetzen lassen - Foto: iStockphoto














