Kreditkartenbetrug: Haftung

Geld weg?

Oops, wer hat denn da so viel Geld von meinem Konto abgebucht? Der Missbrauch von EC- und Kreditkarten ist ein weit verbreitetes Problem. fem.com sagt, wer im Fall der Fälle haftet.

Der Schreck ist groß, wenn plötzlich auf dem eigenen Konto eine Summe fehlt, die man nicht selbst ausgegeben hat. Doch wer haftet in einem solchen Fall? fem.com hat bei der Versicherung CosmosDirekt nachgefragt.

In welchen Fällen hafte ich, wenn meine EC- oder Kreditkarte in falsche Hände gerät?

Verlieren Sie zum Beispiel Ihre EC-Karte, so müssen Sie jeden Schaden bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst tragen - egal, ob Sie selbst für den Verlust verantwortlich sind oder jemand anderes. Außerdem haften Sie bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie den Verlust der Karte melden und die Bank die Karte sperrt. Manche Geldinstitute haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch eine niedrigere Selbstbeteiligung festgelegt. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach!

Gilt die Haftungsgrenze von 150 Euro in jedem Fall?

Nein, leider nicht. Haben Sie als Kunde "grob fahrlässig" gehandelt bzw. wirft Ihnen Ihre Bank das vor, müssen Sie unter Umständen für den gesamten Schaden selbst aufkommen. Dieser ist dann natürlich auch vom Kreditkartenlimit abhängig.

In welchen Fällen kann die Bank mir denn vorwerfen, "grob fahrlässig" gehandelt zu haben?

Benutzt ein Dieb beispielsweise Ihre Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer, so darf die Bank davon ausgehen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Man spricht dann von einem "Anscheinsbeweis". Der Betroffene haftet in diesem Fall allein - es sei denn, er kann beweisen, dass ihn keine Schuld trifft oder er nur leicht fahrlässig war. Dieser Nachweis ist aber sehr schwierig. Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihre Geheimnummer auf einem Zettel notieren und in Ihr Portemonnaie legen - oder, wenn Sie beim Onlinebanking kein aktuelles Antivirenprogramm auf dem Rechner installiert haben und es zu einem Missbrauch Ihrer Daten kommt.

Und in welchem Fall liegt "einfache Fahrlässigkeit" vor?

Einfache Fahrlässigkeit bedeutet beispielsweise, dass der Kunde nicht richtig aufpasst, wenn er seine Geheimnummer an der Kasse im Supermarkt eingibt. Jemand anderes beobachtet ihn dabei und notiert sich die Nummer. Wird dem Kunden von der Bank einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen, muss er nur den üblichen Eigenanteil von 150 Euro zahlen. Allerdings gilt: Bei Einsatz der Karte außerhalb Europas muss der komplette Verlust anteilig getragen werden - je nach Mitschuld.

Wer haftet, wenn die Karte bereits gesperrt wurde?

Dann haftet in der Regel die Bank bzw. das Kartenunternehmen. Allerdings bemerkt man den Verlust einer Karte oder ihren Missbrauch nicht immer sofort. Kam beispielsweise die Geheimnummer der EC-Karte abhanden oder wurden die Kartendaten heimlich kopiert, fällt das dem Betroffenen eventuell erst bei der nächsten Abrechnung auf - wenn die Betrüger bereits eingekauft haben.

Wo lasse ich meine EC- und Kreditkarte sperren?

Eine Übersicht über alle aktuellen Sperr-Rufnummern finden Sie auf der Seite www.finianz.de - oder Sie schauen auf der Homepage Ihrer Bank nach. Zudem gibt es die zentrale, innerhalb Deutschlands kostenlose Sperr-Rufnummer 116 116 (vom Ausland aus: +49-116 116 oder +49-30 4050 4050). Diesem Dienst haben sich aber noch nicht alle deutschen Banken angeschlossen. Mehr Infos unter www.sperr-notruf.de

Kann ich mich gegen EC- und Kreditkartenbetrug versichern?

Ja, einige Banken bieten diese Option an. Auch die Versicherung CosmosDirekt verkauft einen entsprechenden Schutzbrief (ab 24 Euro/Jahr).

16.02.10 - 09:12

 


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Tags:
Geld, Tipps, Finanzen

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Die EC-Karte ist weg - oder die Kreditkartenabrechung zeigt seltsame Abbuchungen? fem.com verrät, was Sie jetzt tun müssen und in welchem Fall Sie haften.

Ihre EC-Karte ist weg - oder die Kreditkartenabrechung zeigt seltsame Abbuchungen? fem.com verrät, was Sie jetzt tun müssen und in welchem Fall Sie haften
 Foto: iStockphoto

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